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I. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Buschor Coaching & Consulting mit unseren Kunden. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen vorgängig schriftlich vereinbart werden.

II. Mitwirkungspflicht des Klienten (Coachee/ Auftraggeber)

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und be-stimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Klienten als Prozess-begleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen. Analog gilt für Consulting Dienstleistungen und Projektmanagement die Voraussetzung für den Auftraggeber.

III. Auftragsumfang und Konditionen

Der Auftragsumfang sowie die detaillierten Ziele werden in einer separaten Vereinbarung festgehalten. Zu Beginn eines Prozesses klärt Buschor Coaching & Consulting zusammen mit dem Auftraggeber (Firmenkunde bzw. Repräsentant), dem Klienten (Coachee) und evtl. dem Vorgesetzten des Klienten die jeweiligen Erwartungen an das Coaching. Die Stundenansätze variieren zwischen CHF 300.— und 500.— (je nach Aufwand und Art des Coachings). Diese werden separat in der Vereinbarung festgehalten. Die Tagesansätze variieren zwischen CHF 3’500.— und 4’500.—, je nach Dienstleistung und Gesamtvolumen des Auftrags und dauern von 9 Uhr bis 18 Uhr. Für Workshops, Seminare, Vorträge und andere Dienstleistungen unterbreiten wir massgeschneidert eine verbindliche Offerte (inkl. Vor- und Nachbearbeitung).
Buschor Coaching & Consulting erstellt Rechnungen im Normalfall per Monatsende bzw. nach erfolgter Dienstleistung, zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Coaching-Packages und / oder Pauschalangebote sind innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des Coachings bzw. des Pauschalangebotes fällig. Alle Preise unserer Leistungen verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.

IV. Spesen

Zusätzliche Aufwendungen für Persönlichkeitsprofile oder ähnliches, die im Zusammenhang mit einer unserer Arbeit in Absprache mit dem Kunden bzw. Klienten erstellt werden, werden effektiv in Rechnung gestellt. Für Sitzungen ausserhalb von Zürich wird die Reisezeit zum Stundenansatz von CHF 130.— verrechnet. Für Zugfahrten verrechnen wir Halbtax-Tickets (1. Klasse), bei Autofahrten betragen die zusätzlichen Kosten CHF 0.70/km (Hin-/Rückfahrt).

V. Rücktrittsbedingungen / Annullationskosten

Coachingsitzungen: Eine kostenfreie Absage der Coachingsitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 12.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Workshops, Seminare, Vorträge, andere Dienstleistungen:
Bis 5 Arbeitstage vor Auftragsbeginn verrechnen wir unsere effektiven Vorarbeiten inkl. Spesen (gemäss vereinbartem Tagesansatz zur Durchführung). Bei Rücktritt von weniger als 5 Arbeitstagen vor Auftragsbeginn werden mindestens 50% des Offertbetrages in Rechnung gestellt. Nach Auftragsbeginn wird der Gesamtbetrag verrechnet.

VI. Vertraulichkeit

Wir verpflichten uns, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

VII. Haftung

Bei unserer Tätigkeit handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist weder garantierbar noch geschuldet. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

VIII. Versicherungsschutz

Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Weder Teilnehmer noch Coachees haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Buschor Coaching & Consulting.

IX.Gerichtsstand

Gerichtstand ist Zürich. Es gilt das schweizerische Recht.

X. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschliesslich dieser Allge-meinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.